Kostenübernahme
Eine Untersuchung mit dem offenen MRT wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In Einzelfällen werden nach entsprechender Antragstellung und Indikation Ausnahmen genehmigt. Wenn es um die Antragstellung geht, sind wir für Sie da. Wir vom Praxismanagement füllen die Formulare für den Antrag aus. So können Sie sicher sein, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren eingehalten werden. Sie müssen dann nur noch den Antrag an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Gerne tun wir für Sie, was Ihnen weiter hilft.
Telefon 06221 50 258 50 |E-Mail: info(at)offener-mrt.com